Fegefeuer
nach den Beschlüssen der Kirche | Das Fegefeuer nach den Beschlüssen der Kirche |
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das fegefeuer nach den beschlüssen der kirche
Die Kirche hat ihre Überzeugung, dass es ein Fegefeuer gibt, nicht nur durch ihre Anordnung und steten Gebräuche bei den Begräbnissen und Gedächtnisfeiern der Verstorbenen, und durch ihre uralten, ursprünglichen Meßordnungen allezeit und überall an den Tag gelegt, sondern auch dieselbe schon seit sehr langer Zeit in Konzilien feierlich als eine Glaubenslehre erklärt:
Im dritten und sechsten Konzil von Karthago, in dem vierten allgemeinen von Lateran und im Konzil von Trient: Dieses letztere erklärt ausdrücklich, "daß die Fegefeuer zurückgehaltenen Seelen durch die Hilfeleistungen der Gläubigen, vorzüglich aber durch das angenehme Opfer des Altares Erleichterung erhalten;" und wirft selbst den Bannfluch auf diejenigen, welche behaupten würden, "es werde jedem büßenden Sünder nach erhaltener Rechtfertigungsgnade die Schuld so nachgelassen und die ewige Strafe so getilgt, dass keine zeitliche Strafe zurück bleibe, die entweder auf dieser Welt oder künftig im Fegefeuer abgetragen werden müsse, ehe der Zugang zum Himmel offen sein könne." |
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Stossgebet für die Armen Seelen:
Heiligstes Herz Jesu, ich vertrau auf Dich.
Teilablass: 300 Tage / jedes Mal