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Es ist unsere Pflicht, den Armen Seelen im Fegefeuer zu Hilfe zu kommen |
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es ist unsere pflicht, den armen seelen im fegefeuer zu hilfe zu kommen
Der geistreiche und fromme M. Boudon, Großerzdiakon von Evreux, sagt hierüber in
seiner Schrift: Die Verherrlichung der allerheiligsten Dreieinigkeit in den
Seelen des Fegfeuers:
"Je ärmer eine Person ist, desto mehr sind wir
verpflichtet, ihr zu helfen. Wer kann nun aber ärmer sein, als derjenige,
welcher nichts hat, stark verschuldet ist, weder arbeiten, noch erwerben, noch
begehren kann und doch in den schrecklichsten Peinen sitzen muß, bis er den
letzten Heller zurückbezahlt hat? Das Gesetz, den Bedrängten zu Hilfe zu kommen,
ist zwar allgemein und erstreckt sich selbst auf die fremden und unbekannten
Personen; allein hier ist noch eine strengere Verbindlichkeit vorhanden, indem
sich in diesen reinigenden Flammen sogar solche befinden, die uns zunächst
angehen und an deren Leiden wir vielleicht nicht wenig schuld sind. Es
schmachten darin unsere Brüder, Schwestern, Väter, Mütter und andere.
Welch
ein Schmerz muß es wohl für diese sein, sich jetzt in diesen Gluten selbst von
jenen vergessen und verlassen zu sehen, für deren Glück sie einst keine Mühe
gespart hatten und die nun mit dem von ihnen hinterlassenen Vermögen viele
törichte Ausgaben machen, für ihre Linderung und Rettung aber keinen Heller
davon verwenden! Wahrlich, darüber muß man staunen; ich einmal fasse es nicht.
Wenn ein Tier brennen würde, hätte man Erbarmen mit ihm; und gegen einen Vater,
eine Mutter, einen Gatten usw. in den schrecklichsten Flammen des Fegfeuers kann
man gefühllos sein! Sind wir nicht Menschen ohne Glauben? Wäre einer von
diesen Personen auf dieser Welt das geringste Übel widerfahren oder hätten wir
nur einen Funken Feuer auf sie fallen gesehen, so hätten wir alles aufgeboten,
sie davon zu befreien; nun aber sind wir niederträchtig und blind genug, sie in
Peinen zu lassen, deren Schärfe kein Mensch zu begreifen vermag."
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