| Es ist unsere Pflicht, den Armen Seelen im Fegefeuer zu Hilfe zu kommen |
es ist unsere pflicht, den armen seelen im fegefeuer zu hilfe zu kommen
Der geistreiche und fromme M. Boudon, Großerzdiakon von Evreux, sagt hierüber in
seiner Schrift: Die Verherrlichung der allerheiligsten Dreieinigkeit in den
Seelen des Fegfeuers:
"Je ärmer eine Person ist, desto mehr sind wir
verpflichtet, ihr zu helfen. Wer kann nun aber ärmer sein, als derjenige,
welcher nichts hat, stark verschuldet ist, weder arbeiten, noch erwerben, noch
begehren kann und doch in den schrecklichsten Peinen sitzen muß, bis er den
letzten Heller zurückbezahlt hat? Das Gesetz, den Bedrängten zu Hilfe zu kommen,
ist zwar allgemein und erstreckt sich selbst auf die fremden und unbekannten
Personen; allein hier ist noch eine strengere Verbindlichkeit vorhanden, indem
sich in diesen reinigenden Flammen sogar solche befinden, die uns zunächst
angehen und an deren Leiden wir vielleicht nicht wenig schuld sind. Es
schmachten darin unsere Brüder, Schwestern, Väter, Mütter und andere. |